
Als Datenschutzbeauftragter schütze ich Sie, meine Mandanten , indem ich ihre Datenverarbeitungsprozesse regelmäßig überprüfe und sicherstelle, dass sie den aktuellen Datenschutzgesetzen entsprechen. Dazu gehören umfassende Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter, um ein Bewusstsein für den richtigen Umgang mit personenbezogenen Daten zu schaffen. Durch regelmäßige Audits und Risikoanalysen identifiziere ich potenzielle Schwachstellen und ergreife mit Ihnen gemeinsam Maßnahmen, um Datenschutzverletzungen zu verhindern. Als zentraler Ansprechpartner für alle datenschutzrechtlichen Anfragen und Beschwerden stellen wir gemeinsam sicher, dass Betroffenenrechte respektiert und umgesetzt werden. Schließlich werde ich mit Ihnen gemeinsam Datenschutzrichtlinien und -verfahren entwickeln und implementieren, die den Schutz der personenbezogenen Daten in Ihrem Unternehmen, Ihrer Organisation, gewährleisten.
Wer ich bin:
Als Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragter einer Rheinland-Pfälzischen Behörde verfüge ich über eine langjährige Erfahrung im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit.
Die Fundamente meiner Expertise bildet meine Berufserfahrung in der IT seit 1992. Über die Jahre konnte ich meine Fähigkeiten durch entsprechende Zertifikatslehrgänge stets auf dem neuesten Stand halten.
Den Zertifikatslehrgang zum DSB-TÜV absolvierte ich 2018 bei der TÜV Akademie TÜV-Süd in Frankfurt am Main.

Gemäß § 38 Abs. 1 Satz 1 BDSG n.F. ist ergänzend zu den Vorgaben der DSGVO ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, soweit in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
In Art.3 Abs. 1 definiert die DSGVO den „räumlichen Anwendungsbereich“.
Dort heißt es:
Diese Verordnung findet Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, soweit diese im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union erfolgt, unabhängig davon, ob
die Verarbeitung in der Union stattfindet.
Fazit:
JEDE/R Verantwortliche eines Unternehmens, Betriebes,
auch Selbständige und Freiberufler, Vereinsvorsitzende, usw.
ist an die DSGVO gebunden.
Egal wie viele Mitarbeiter das Unternehmen hat!
Als freier Datenschutzbeauftragter habe ich keine Unternehmenskosten wie viele meiner Mitbewerber und kann somit gerade den Klein- und Kleinstunternehmen wie Soloselbständigen kostengünstigen Datenschutz anbieten.
Das ist mein Angebot:
